Handstraußregelung

War doch herrlich – dieser Waldspaziergang und diese Blütenpracht. Nun ist die Versuchung groß einen kleinen Blumenstrauß mit nach Hause zu nehmen. Darf ich das überhaupt? Jein! Es gibt doch die Handstraußregelung

Man konnte es doch erwarten – oder? Auch das Pflücken von Pflanzen ist gesetzlich geregelt.

Man kann grundsätzlich davon ausgehen, dass z. B. alles in den Weinbergen, im Wald oder Park dem Besitzer der Fläche gehört. Das kann eine Privatperson, eine juristische Person sein, eine Kommune, das Land oder der Bund. Wenn Sie also eine Wurzel eines Rebstocks mitnehmen, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Ob die Wurzel noch im Boden steckt, oder auf dem Boden liegt, spielt keine Rolle.

Achtung! Die Handstraußregelung ist eine eng begrenzte Ausnahme. So ist das Blumen pflücken auf einer wilden Wiese erlaubt, solange sie in geringen Mengen und nur für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Hier gelten Ausnahmen: komplett untersagt ist das Sammeln von Pflanzen und geschützten Blumen wie z. B. Orchideen oder Schwertlilien.

Was hinter dem umgangssprachlichen Begriff „Handstraußregelung“ zu verstehen ist, kann im Detail im § 39 des Bundesnaturschutzgesetz nachgelesen werden. Es ist verboten – wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.

Aber wenn mir die Blumen auf der Gartenschau gefallen?

Manchmal bietet sich die Chance. In Schleswig durfte man zur Landesgartenschau zugreifen. 200.000 Blumenzwiebel verschwanden in den Tüten der Gartenschaubesucher. Geradezu überrannt wurden die Mitarbeiter der Gartenschau in Schleswig, als die Türen öffneten. Das Schnäppchen-Angebot, 30 – 50 verblühte Tulpen mit ihren Zwiebeln wurden für schlappe zwei Euro verkauft. Wo bekommt man sonst Tulpenzwiebel so günstig?

Eine Win-Win-Situation für alle. Die Zwiebel mussten raus, die Neubepflanzung stand an, einige Tausend Euro wurden erlöst und manch einer konnte im kommenden Jahr behaupten, ein Teil der Gartenschau steht heute bei mir im Garten.

Eine tolle Idee der Gartenbauer.

Aber ansonsten Finger weg von Blumen und Pflanzen in den Parkanlagen.

Bild von Manfred Richter auf Pixabay