Finales Gutachten „Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr“

Ein Artikel über die Kurparkliegenschaften, der nicht aufklärt, sondern die Situation auf eine Alternativlosigkeit verdichtet. „Framing“ nennt man das neudeutsch – unterschiedliche Formulierungen einer Botschaft beeinflussen das Verhalten des Empfängers unterschiedlich. Nach dem Gutachten über die nicht sanierungsfähige Gebäudesubstanz, wurde mit der Schließung der Konzerthalle die Karte der Sicherheit gespielt – beide Botschaften sollen die Alternativlosigkeit des Abrisses zeigen.

Die „Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland“ bot in ihrer Pressekonferenz Alternativen. So z. B. die Rekonstruktion der Trinkhalle als Ankerpunkt. Und auf einmal ist der Abriss / Neubau nicht mehr Alternativlos.

Altbauten stehen selten für eine optimale Grundstücksausnutzung. Ein Erhalt ist verfassungsrechtlich nicht mehr zumutbar, wenn die Kosten der Unterhaltung und deren Bewirtschaftung nicht dauerhaft durch Erträge ausgeglichen werden.  Maßstäbe, die in Bezug auf die Ahr-Thermen anscheinend anders bewertet werden. Eine nüchterne wirtschaftliche Betrachtung kommt zu der Erkenntnis, ohne die Altlasten „Kurpark-Ensemble“ verspricht das Grundstück höhere „Kaufpreiseinnahmen“ und somit mehr Verhandlungsmasse.

Die „Kurparkliegenschaften“ sind ein Zeugnis vergangener Zeiten, ein Zeugnis der Geschichte und Entwicklung unserer Heimat.  Die Bewohner der Stadt, zumindest Teile davon, hegen durchaus ein Interesse am Erhalt oder einer Rekonstruktion. Das zeigt auch die aktuelle Debatte. Eine Rekonstruktion wirft Fragen auf – nach Kosten, Effizienz und Bauzeit – aktuell liegen diesbezüglich keine Fakten auf dem Tisch.

Es gibt in der Politik immer Alternativen – wir müssen entscheiden, was uns unsere Geschichte wert ist.

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16 Bauliche Entwicklung der städtischen Kurparkliegenschaft

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16 Bauliche Entwicklung der städtischen Kurparkliegenschaft 50.541670, 7.136500 Mehr Informationen über den Bereich der Kurparkliegenschaften Quelle: Foto Ahrtalwandern.de  

“Finales Gutachten „Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr“ aus Aktuelles der Stad Bad Neuenahr-Ahrweiler

Denkmalzone (Bauliche Gesamtanlage) Kurbezirk, städtebauliche Einbindung von Neubauten innerhalb der o.g. Denkmalzone;

Mit Schreiben vom 16.5.2018 seitens der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) wurde die Stadtverwaltung um weitere Ausführungen gebeten, inwieweit an die Konzertmuschel angrenzende Gebäudekompartimente der großen Trinkhalle als Ankerpunkte in den Neubau integriert werden können.

Zu dieser Frage verweist die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler auf das finale Gutachten des Büro TTN vom 15.8.2018 zusammen mit den zugehörigen Berichten der Materialprüfungs- und Versuchsanstalt (MPAV) Neuwied vom 28.6. und 15.8.2018.

Zusammenfassend werden die bisherigen Befunde bestätigt und es zeigt sich auch bei den aktuellen Untersuchungen, dass die Gebäudesubstanz im Umfeld der Konzertmuschel nicht mehr sanierungsfähig ist.

Im Rahmen des zu stellenden Abbruchantrages wird die Stadtverwaltung daher nur die Option des Ausbaus- und anschließendem Wiedereinbau der Muschel am gleichen Ort weiterprüfen und entsprechend darlegen.

Da die aktuellen Untersuchungen im Bereich der Abhangdecke und für die Kragplatte oberhalb der Konzertmuschel ein Versagen von Bauteilen nicht ausschließen können, wurde der Empfehlung des Gutachtens folgend die große Konzerthalle und die Konzertmuschel zwischenzeitlich gesperrt.

Mehr Informationen zur Landesgartenschau wie immer bei http://bit.ly/2FUIsT2

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Links / Quellen:

Text: “Finales Gutachten „Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr“ – Aktuelles der Stad Bad Neuenahr-Ahrweiler – http://stadt.bad-neuenahr-ahrweiler.de/sv_bad_neuenahr_ahrweiler/Aktuelles/Aktuelles/Finales%20Gutachten%20„Kurparkliegenschaften%20Bad%20Neuenahr“/